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Besondere Grundstücksangebote

Zwei Erbbau-Grundstücke mit aufstehenden Gebäuden in Hannover-Isernhagen-Süd

Die Flurstücke 51/68 und 51/69 Flur 25 der Gemarkung Isernhagen-Süd haben jeweils eine Größe von 761 m². Es ist geplant die aufstehenden Gebäude abzureißen.

Der jährlich zu zahlende Erbbauzins für Wohnbebauung beträgt 5 % des aktuellen Grundstückswertes (ohne Erschließungskosten) und würde sich wie folgt errechnen:

Aktueller Bodenwert,
Stichtag 1.1.2007
(lt. Bodenrichtwertkarte)

270,- €/m²
Abzüglich Erschließungskosten-      
pauschale (lt. Auskunft der
Stadt Hannover/Mittelwert)

50,- €/m²
Reiner Grundstückswert 220,- €m²

Für einen Bauplatz beträgt der jährlich zu zahlende Erbbauzins 8.371,- €.

Die Erschließungskostenpauschale in Höhe von 38.050,- € pro Bauplatz ist der Klosterkammer zu erstatten.
Dabei handelt es sich um eine aktuelle Pauschalberechnung zur Ermittlung des aktuellen reinen Grundstückswertes. Künftig anfallende Erschließungskosten sind davon ausgenommen.
Werden die Erschließungskosten im Vorfeld nicht bezahlt, können sie jährlich mit 5 % verzinst werden. In diesem Fall erhöht sich der jährlich zu zahlende Erbbauzins auf 10.273,50 € pro Bauplatz.
Die Notwendigkeit der Verzinsung des vollen Grundstückswertes ergibt sich aus § 64 der Landeshaushaltsordnung.

Wir beraten Sie gerne:
Klosterkammer Hannover, Eichstraße 4, 30161 Hannover
Frau Sabine Kunz
Tel.: 0511 / 348 26-137
E-Mail: sabine.kunz@klosterkammer.de

Örtliche Lage der beiden Grundstücke in Isernhagen-Süd Ansicht vergrößern
Lageplan der Grundstücke Ansicht vergrößern

Reihenhausgrundstücke mit Gebäuden im erweiterten Rohbauzustand in Barsinghausen

Die Klosterkammer Hannover vergibt im Gewerbegebiet von Barsinghausen in der Gemarkung Eckerde drei Reihenhausgrundstücke zu Erbbaurecht.

Die Objekte befinden sich im erweiterten Rohbauzustand - Baujahr 2001 - und liegen im Gewerbegebiet von Barsinghausen, ca. 1.900 m östlich des Stadtzentrums (Rathaus). Sie sind zweigeschossig und nicht unterkellert. Die Grundstücke haben einen direkten Zugang zu einer öffentlichen Anliegerstraße, die noch nicht fertiggestellt ist.

Der Jahreserbbauzins beträgt zurzeit 631,36 € bzw. 752,70 €. Die Nutzflächen liegen zwischen 99 qm und ca. 102 qm.

Die Verkehrswerte für die Gebäude liegen laut Gutachten zwischen 64.000 € und 66.800 €.

Die Erbbaurechte sind am 01.07.1999 bestellt und laufen am 30.06.2079 ab.

Die Gebäude in der Nachbarschaft werden gewerblich genutzt. Anschlüsse an öffentliche Verkehrsmittel ( Bushaltestelle, Bahnhof ) befinden sich in ca. 400 m und 1.600 m Entfernung. Eine Einkaufsmöglichkeit ist ca. 300 m entfernt. Das Stadtzentrum von Hannover ist ca. 18,5 km entfernt, die Anschlussstelle Bad Nenndorf der A2 (Berlin-Dortmund) ca. 6,6 km.

Wir beraten Sie gerne:
Klosterkammer Hannover, Eichstraße 4, 30161 Hannover
Frau Kunz
Tel.: 0511 / 348 26-137
E-Mail: sabine.kunz@klosterkammer.de

Herr Böcker
Tel.: 0511 / 348 26-116
Fax: 0511 / 348 26-199
E-Mail: werner.boecker@klosterkammer.de


Örtliche Lage der drei Grundstücke in Barsinghausen, Gemarkung Eckerde Ansicht vergrößern
Lageplan der Grundstücke Ansicht vergrößern
Klosterkammer Hannover  •  Eichstraße 4  •  30161 Hannover  •  Tel.: 0511 - 3 48 26 - 0  •  Fax: 0511 - 3 48 26 - 299  •  E-Mail: info@klosterkammer.de