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Besondere Grundstücksangebote

Grundstücke im Landkreis Northeim

Zwei Grundstücke in Willershausen,
Gemeinde Kalefeld

Flurstück 111/26 Flur 3 zur Größe von 2.129 m² und Flurstück 111/31 Flur 3 zur Größe von 749 m².
Konditionen auf Anfrage.

Drei Grundstücke in Edesheim, Stadt Northeim
Flurstücke 498/20, 498/21 und 498/22 Flur 3 zur Größe von je 576 m².
Konditionen auf Anfrage.

Vier Grundstücke in Bodenfelde
Flurstücke 308, Flur 4, Gemarkung Bodenfelde zur Größe von 655 m²
Flurstücke 299, Flur 4, Gemarkung Bodenfelde zur Größe von 998 m²
Flurstücke 287, Flur 4, Gemarkung Bodenfelde zur Größe von 1.115 m²
Flurstücke 325, Flur 4, Gemarkung Bodenfelde zur Größe von 978 m²
Konditionen auf Anfrage.

Sechs Gewerbegrundstücke in Einbeck
Flurstück 64/1, Flur 3, Gemarkung Einbeck zur Größe von 5.762 m²
Flurstück 64/3, Flur 3, Gemarkung Einbeck zur Größe von 5.959 m²
Flurstück 229/41, Flur 4 der Gemarkung Einbeck zur Größe von 12.675 m²
Flurstück 229/42, Flur 4 der Gemarkung Einbeck zur Größe von 1.504 m²
Flurstück 229/44, Flur 4 der Gemarkung Einbeck zur Größe von 1.847 m²
Flurstück 229/50, Flur 4 der Gemarkung Einbeck zur Größe von 13.000 m²
Konditionen auf Anfrage.

Wir beraten Sie gerne:
Klosterrentamt Northeim, Wieterallee 3, 37143 Northeim
Frau Susanne Ahrent
Tel.: 05551/9880491
E-Mail: susanne.ahrent@klosterkammer.de

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Willershausen,
Gemeinde Kalefeld
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Edesheim, Stadt Northeim
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Bodenfelde
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Einbeck
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Zwei Grundstücke im Landkreis Göttingen

Zwei Grundstücke in Göttingen, Gebiet "Zietenterrassen"
Flurstück 405, Flur 8 der Gemarkung Geismar zur Größe von 1.118 m²
Flurstück 406, Flur 8 der Gemarkung Geismar zur Größe von 1.175 m²
Konditionen auf Anfrage.

Wir beraten Sie gerne:
Klosterrentamt Northeim, Wieterallee 3, 37143 Northeim
Frau Susanne Ahrent
Tel.: 05551/9880491
E-Mail: susanne.ahrent@klosterkammer.de

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Göttingen
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Ein Grundstück im Landkreis Holzminden

Ein Grundstück in Stadtoldendorf
Flurstück 536/5 Flur 2 zur Größe von 1.171 m².
Konditionen auf Anfrage.

Wir beraten Sie gerne:
Klosterrentamt Northeim, Wieterallee 3, 37143 Northeim
Frau Susanne Ahrent
Tel.: 05551/9880491
E-Mail: susanne.ahrent@klosterkammer.de

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Stadtoldendorf
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Gaststätte in idyllischer Naturlage in Lamspringe-Glashütte im Landkreis Hildesheim

Die Klosterkammer Hannover bietet in Kooperation mit der Sparkasse Hildesheim den Erwerb eines mit einer Gaststätte bebauten Erbbaurechts an.

Diese großzügige und vielfältig nutzbare Immobilie befindet sich in landschaftlich wunderschöner Lage des Lamspringer Ortsteils Glashütte.

Das Erbbaugrundstück hat eine Größe von 1.751 m², die gesamte Nutzfläche des Gebäudes beträgt 430 m². Davon waren bisher 95 m² Wohnfläche und 335 m² Gastronomiefläche. Das Gebäude stammt aus dem Jahr 1967 und wurde 1981 erweitert. Das Erbbaurecht ist bestellt bis zum 31.03.2047, eine Erneuerung des Erbbaurechts ist möglich. Das ausführliche Exposé ist auf der Internetseite der Sparkasse Hildesheim eingestellt.

Der Verkauf des Erbbaurechts erfolgt über die Sparkasse Hildesheim. Der Kaufpreis für das Gebäude beträgt 59.000,-- €. Der jährliche Erbbauzins beträgt 1.555,46 €.

Es beraten Sie gern:
Ralf Schnelle
Klosterkammer Hannover
Eichstraße 4
30161 Hannover
Tel.: 0511 / 348 26-210
E-Mail: ralf.schnelle@klosterkammer.de

Sparkasse Hildesheim
Hotline 05121 / 580-8080
www.sparkasse-hildesheim.de
Objektnummer 4889


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Sechs Erbbaugrundstücke in Wennigsen
(Region Hannover)

Runde Straße:
Das Flurstück 260/2 der Flur 6 hat eine Größe von 450 m² und ist ab 01.04.2009 verfügbar. Die Zuwegung erfolgt über den Stichweg zur Neuen Straße. Der jährlich zu zahlende Erbbauzins für Wohnbebauung beträgt 5 % des aktuellen Grundstückswertes (ohne Erschließungskosten) 2362,50 € / Jahr.

Hirtenstraße:
Das Flurstück 62/2 der Flur 6 hat eine Größe von 522 m² und ist ab 01.04.2009 verfügbar. Der jährlich zu zahlende Erbbauzins für Wohnbebauung beträgt 5 % des aktuellen Grundstückswertes (ohne Erschließungskosten) 2740,50 € / Jahr.

Neustadtstraße:
Das Flurstück 175/13 der Flur 6 hat eine Größe von 527 m² und ist sofort verfügbar. Der jährlich zu zahlende Erbbauzins für Wohnbebauung beträgt 5 % des aktuellen Grundstückswertes (ohne Erschließungskosten) 2766,75 € / Jahr. Für den Weg wird ein selbstständiges Erbbaurecht zum ideellen Anteil von ½ ohne Erbbauzins bestellt.

Zwei Grundstücke in der Kurzen Straße:
Das Flurstück 39/2 der Flur 6 hat eine Größe von 722 m² und ist ab 01.10.2008 verfügbar. Der jährlich zu zahlende Erbbauzins für Wohnbebauung beträgt 5 % des aktuellen Grundstückswertes (ohne Erschließungskosten) 3790,50 € / Jahr.

Das Flurstück 40/2 der Flur 6 hat eine Größe von 649 m² und ist ab 01.04.2009 verfügbar. Der jährlich zu zahlende Erbbauzins für Wohnbebauung beträgt 5 % des aktuellen Grundstückswertes (ohne Erschließungskosten) 3407,25 € / Jahr.

Kurt-Schumacher-Straße:
Das Flurstück 270/2 der Flur 6 hat eine Größe von 510m² und ist ab 01.4.2009 verfügbar. Der jährlich zu zahlende Erbbauzins für Wohnbebauung beträgt 5 % des aktuellen Grundstückswertes (ohne Erschließungskosten) 2677,50 € / Jahr.

Wir beraten Sie gerne:
Klosterkammer Hannover
Eichstraße 4
30161 Hannover
Frau Sabine Kunz
Tel.: 0511 / 348 26-137
E-Mail: sabine.kunz@klosterkammer.de

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Örtliche Lage der drei Grundstücke in Wennigsen
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Runde Straße
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Hirtenstraße
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Neustadtstraße
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Kurze Straße
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Kurt-Schumacher-Straße

Zwei Erbbau-Grundstücke in Hannover-Isernhagen-Süd

Die Flurstücke 51/68 und 51/69 Flur 25 der Gemarkung Isernhagen-Süd haben jeweils eine Größe von 761 m². Die im Lageplan dargestellten Gebäude wurden abgerissen.

Der jährlich zu zahlende Erbbauzins für Wohnbebauung beträgt 5 % des aktuellen Grundstückswertes (ohne Erschließungskosten) und würde sich wie folgt errechnen:

Aktueller Bodenwert,
Stichtag 1.1.2010
(lt. Bodenrichtwertkarte)

260,- €/m²
Abzüglich Erschließungskosten-      
pauschale (lt. Auskunft der
Stadt Hannover/Mittelwert)

50,- €/m²
Reiner Grundstückswert 210,- €/m²

Für einen Bauplatz beträgt der jährlich zu zahlende Erbbauzins 7.990,50 €.

Die Erschließungskostenpauschale in Höhe von 38.050,- € pro Bauplatz ist der Klosterkammer zu erstatten.
Dabei handelt es sich um eine aktuelle Pauschalberechnung zur Ermittlung des aktuellen reinen Grundstückswertes. Künftig anfallende Erschließungskosten sind davon ausgenommen.
Werden die Erschließungskosten im Vorfeld nicht bezahlt, können sie jährlich mit 5 % verzinst werden. In diesem Fall erhöht sich der jährlich zu zahlende Erbbauzins auf 9.893,00 € pro Bauplatz.
Die Notwendigkeit der Verzinsung des vollen Grundstückswertes ergibt sich aus § 64 der Landeshaushaltsordnung.

Wir beraten Sie gerne:
Klosterkammer Hannover, Eichstraße 4, 30161 Hannover
Frau Sabine Kunz
Tel.: 0511 / 348 26-137
E-Mail: sabine.kunz@klosterkammer.de

Örtliche Lage der beiden Grundstücke in Isernhagen-Süd Ansicht vergrößern
Lageplan der Grundstücke Ansicht vergrößern
Klosterkammer Hannover  •  Eichstraße 4  •  30161 Hannover  •  Tel.: 0511 - 3 48 26 - 0  •  Fax: 0511 - 3 48 26 - 299  •  E-Mail: info@klosterkammer.de