Grundstücke im Landkreis Northeim
Zwei Grundstücke in Willershausen,
Gemeinde Kalefeld
Flurstück 111/26 Flur 3 zur Größe von 2.129 m² und Flurstück 111/31 Flur 3 zur Größe von 749 m².
Konditionen auf Anfrage.
Drei Grundstücke in Edesheim, Stadt Northeim
Flurstücke 498/20, 498/21 und 498/22 Flur 3 zur Größe von je 576 m².
Konditionen auf Anfrage.
Vier Grundstücke in Bodenfelde
Flurstücke 308, Flur 4, Gemarkung Bodenfelde zur Größe von 655 m²
Flurstücke 299, Flur 4, Gemarkung Bodenfelde zur Größe von 998 m²
Flurstücke 287, Flur 4, Gemarkung Bodenfelde zur Größe von 1.115 m²
Flurstücke 325, Flur 4, Gemarkung Bodenfelde zur Größe von 978 m²
Konditionen auf Anfrage.
Sechs Gewerbegrundstücke in Einbeck
Flurstück 64/1, Flur 3, Gemarkung Einbeck zur Größe von 5.762 m²
Flurstück 64/3, Flur 3, Gemarkung Einbeck zur Größe von 5.959 m²
Flurstück 229/41, Flur 4 der Gemarkung Einbeck zur Größe von 12.675 m²
Flurstück 229/42, Flur 4 der Gemarkung Einbeck zur Größe von 1.504 m²
Flurstück 229/44, Flur 4 der Gemarkung Einbeck zur Größe von 1.847 m²
Flurstück 229/50, Flur 4 der Gemarkung Einbeck zur Größe von 13.000 m²
Konditionen auf Anfrage.
Wir beraten Sie gerne:
Klosterrentamt Northeim, Wieterallee 3, 37143 Northeim
Frau Susanne Ahrent
Tel.: 05551/9880491
E-Mail: susanne.ahrent@klosterkammer.de
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Willershausen, Gemeinde Kalefeld
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Edesheim, Stadt Northeim
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Bodenfelde
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Einbeck
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Zwei Grundstücke im Landkreis Göttingen
Zwei Grundstücke in Göttingen, Gebiet "Zietenterrassen"
Flurstück 405, Flur 8 der Gemarkung Geismar zur Größe von 1.118 m²
Flurstück 406, Flur 8 der Gemarkung Geismar zur Größe von 1.175 m²
Konditionen auf Anfrage.
Wir beraten Sie gerne:
Klosterrentamt Northeim, Wieterallee 3, 37143 Northeim
Frau Susanne Ahrent
Tel.: 05551/9880491
E-Mail: susanne.ahrent@klosterkammer.de
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Göttingen
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Sechs Erbbaugrundstücke in Wennigsen
(Region Hannover)
Runde Straße:
Das Flurstück 260/2 der Flur 6 hat eine Größe von 450 m² und ist ab 01.04.2009 verfügbar.
Die Zuwegung erfolgt über den Stichweg zur Neuen Straße.
Der jährlich zu zahlende Erbbauzins für Wohnbebauung beträgt 5 % des aktuellen Grundstückswertes (ohne Erschließungskosten) 2362,50 € / Jahr.
Zwei Grundstücke in der Kurzen Straße:
Das Flurstück 39/2 der Flur 6 hat eine Größe von 722 m² und ist ab 01.10.2008 verfügbar. Der jährlich zu zahlende Erbbauzins für Wohnbebauung beträgt 5 % des aktuellen Grundstückswertes (ohne Erschließungskosten) 3790,50 € / Jahr.

Das Flurstück 40/2 der Flur 6 hat eine Größe von 649 m² und ist ab 01.04.2009 verfügbar. Der jährlich zu zahlende Erbbauzins für Wohnbebauung beträgt 5 % des aktuellen Grundstückswertes (ohne Erschließungskosten) 3407,25 € / Jahr.
Kurt-Schumacher-Straße:
Das Flurstück 270/2 der Flur 6 hat eine Größe von 510m² und ist ab 01.4.2009 verfügbar. Der jährlich zu zahlende Erbbauzins für Wohnbebauung beträgt 5 % des aktuellen Grundstückswertes (ohne Erschließungskosten) 2677,50 € / Jahr.
Wir beraten Sie gerne:
Klosterkammer Hannover
Eichstraße 4
30161 Hannover
Frau Sabine Kunz
Tel.: 0511 / 348 26-137
E-Mail: sabine.kunz@klosterkammer.de
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Örtliche Lage der drei Grundstücke in Wennigsen

Runde Straße

Kurze Straße

Kurt-Schumacher-Straße
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Zwei Erbbau-Grundstücke in Hannover-Isernhagen-Süd
Die Flurstücke 51/68 und 51/69 Flur 25 der Gemarkung Isernhagen-Süd haben jeweils eine Größe von 761 m². Die im Lageplan dargestellten Gebäude wurden abgerissen.
Der jährlich zu zahlende Erbbauzins für Wohnbebauung beträgt 5 % des aktuellen Grundstückswertes (ohne Erschließungskosten) und würde sich wie folgt errechnen:
Aktueller Bodenwert, Stichtag 1.1.2011 (lt. Bodenrichtwertkarte)
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270,- €/m² |
Abzüglich Erschließungskosten- pauschale (lt. Auskunft der Stadt Hannover/Mittelwert)
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50,- €/m² |
| Reiner Grundstückswert |
220,- €/m² |
Für einen Bauplatz beträgt der jährlich zu zahlende Erbbauzins 8.371,00 €.
Die Erschließungskostenpauschale in Höhe von 38.050,- € pro Bauplatz ist der Klosterkammer zu erstatten.
Dabei handelt es sich um eine aktuelle Pauschalberechnung zur Ermittlung des aktuellen reinen Grundstückswertes. Künftig anfallende Erschließungskosten sind davon ausgenommen.
Werden die Erschließungskosten im Vorfeld nicht bezahlt, können sie jährlich mit 5 % verzinst werden. In diesem Fall erhöht sich der jährlich zu zahlende Erbbauzins auf 10.273,50 € pro Bauplatz.
Die Notwendigkeit der Verzinsung des vollen Grundstückswertes ergibt sich aus § 64 der Landeshaushaltsordnung.
Wir beraten Sie gerne:
Klosterkammer Hannover, Eichstraße 4, 30161 Hannover
Frau Sabine Kunz
Tel.: 0511 / 348 26-137
E-Mail: sabine.kunz@klosterkammer.de
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| Örtliche Lage der beiden Grundstücke in Isernhagen-Süd |
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| Lageplan der Grundstücke |
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