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Historie

Die Klosterkammer Hannover wurde im Jahr 1818 durch Patent des Prinzregenten Georg, des späteren Königs Georg IV. von Großbritannien, Irland und Hannover, gegründet. Dabei wurde bereits vorhandenes, in der Reformationszeit entstandenes ehemaliges Klostervermögen mit Säkularisationsgut aus napoleonischer Zeit zum Allgemeinen Hannoverschen Klosterfonds (AHK) zusammengeführt. – Eigentliche Gründerin des AHK ist die welfische Herzogin Elisabeth von Calenberg-Göttingen. Sie bestimmte 1542, dass durch Reformation an den Landesherrn gefallenes Kirchengut für kirchliche, schulische und mildtätige Zwecke gesondert zu verwalten sei. – Im Laufe des 19. Jahrhunderts gelangten die Vermögensmassen des Stiftes Ilfeld im Südharz, mehrerer aufgelöster Männerstifte, des Lüneburger Michaelisklosters, des Hospitalfonds St. Benedikti in Lüneburg und des Domstrukturfonds Verden unter die Verwaltung der Klosterkammer. Im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts erwarb die Klosterkammer in Nord-, Mittel- und Ostdeutschland weiteren umfangreichen Landbesitz nichtkirchlicher Herkunft, der jedoch infolge der politischen Entwicklung größtenteils wieder verloren ging. – In der NS-Zeit konnte die Klosterkammer trotz schwerwiegender Eingriffe und Umbenennung in „Staatliche Kulturfondsverwaltung“ ihre juristische Unabhängigkeit bewahren. – Ein wichtiges Urteil des Niedersächsischen Staatsgerichtshofes für den nachhaltigen Bestandsschutz des Allgemeinen Hannoverschen Klosterfonds (OVGE Bd. 28, S. 493) erging im Jahr 1972.


Herzogin Elisabeth von
Calenberg-Göttingen

König Georg IV. von
Großbritannien, Irland
und Hannover

Die Klosterkammer Hannover - ein welfisches Erbe (PDF | 2,44 MB)

Klosterkammer Hannover  •  Eichstraße 4  •  30161 Hannover  •  Tel.: 0511 - 3 48 26 - 0  •  Fax: 0511 - 3 48 26 - 299  •  E-Mail: info@klosterkammer.de