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Historie
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Die Klosterkammer Hannover wurde im Jahr 1818
durch Patent des Prinzregenten Georg, des späteren Königs
Georg IV. von Großbritannien, Irland und Hannover, gegründet.
Dabei wurde bereits vorhandenes, in der Reformationszeit entstandenes
ehemaliges Klostervermögen mit Säkularisationsgut
aus napoleonischer Zeit zum Allgemeinen Hannoverschen Klosterfonds
(AHK) zusammengeführt. Eigentliche Gründerin
des AHK ist die welfische Herzogin Elisabeth von Calenberg-Göttingen.
Sie bestimmte 1542, dass durch Reformation an den Landesherrn
gefallenes Kirchengut für kirchliche, schulische und mildtätige
Zwecke gesondert zu verwalten sei. Im Laufe des 19. Jahrhunderts
gelangten die Vermögensmassen des Stiftes Ilfeld im Südharz,
mehrerer aufgelöster Männerstifte, des Lüneburger
Michaelisklosters, des Hospitalfonds St. Benedikti in Lüneburg
und des Domstrukturfonds Verden unter die Verwaltung der Klosterkammer.
Im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts erwarb die Klosterkammer
in Nord-, Mittel- und Ostdeutschland weiteren umfangreichen Landbesitz
nichtkirchlicher Herkunft, der jedoch infolge der politischen
Entwicklung größtenteils wieder verloren ging.
In der NS-Zeit konnte die Klosterkammer trotz schwerwiegender
Eingriffe und Umbenennung in Staatliche Kulturfondsverwaltung
ihre juristische Unabhängigkeit bewahren. Ein wichtiges
Urteil des Niedersächsischen Staatsgerichtshofes für
den nachhaltigen Bestandsschutz des Allgemeinen Hannoverschen
Klosterfonds (OVGE Bd. 28, S. 493) erging im Jahr 1972.
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Herzogin Elisabeth von Calenberg-Göttingen |

König Georg IV. von Großbritannien, Irland und Hannover |
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Die Klosterkammer Hannover - ein welfisches Erbe (PDF | 2,44 MB)
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| Klosterkammer Hannover Eichstraße 4 30161 Hannover Tel.: 0511 - 3 48 26 - 0 Fax: 0511 - 3 48 26 - 299 E-Mail: info@klosterkammer.de |